Wenn Sie mit dem Auto von einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land innerhalb Europas reisen, sollten Sie sich frühzeitig über Ihren Versicherungsschutz informieren. 

Gilt Ihre Kfz-Versicherung im Ausland uneingeschränkt weiter? Brauchen Sie zusätzliche Versicherungen wie einen Auslandsschadenschutz oder einen Kfz Schutzbrief? Und was ist zu beachten, wenn Sie mit einem Mietwagen die Grenze in ein Nicht-EU-Land überschreiten? In diesem Beitrag erfahren Sie es. 

Autoversicherung bei Grenzübertritt ins Nicht-EU-Ausland 

Bei Fahrten in Nicht-EU-Länder sollten Sie stets einen Nachweis Ihrer Kfz-Versicherung mitführen. In vielen europäischen Ländern – darunter alle EU-Staaten sowie z.B. Norwegen, Island, Schweiz, Serbien und Großbritannien – müssen Sie keine besondere Versicherungskarte mehr vorzeigen. Hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen, d.h. Ihr gültiges amtliches Kennzeichen dient bereits als Nachweis des Haftpflichtschutzes​.​ Ihre Kfz-Versicherung ist in diesen Ländern also automatisch gültig und kein Versicherer darf diese Länder aus Ihrem Vertrag ausschließen​. 

Anders sieht es in Nicht-EU-Ländern aus: 

paar-im-cabrio-sommerurlaubIn Ländern wie der Türkei, Albanien, Moldawien oder der Ukraine ist die Grüne Versicherungskarte (Internationale Versicherungskarte) bei der Einreise Pflicht​. Sie dient als offizieller Beleg, dass für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Führen Sie deshalb auf Reisen in solche Länder die Grüne Karte unbedingt im Original mit. 

Trotz des Namens wird die internationale Versicherungskarte seit 2021 auf weißem Papier ausgestellt und kann bei den meisten Versicherern kostenlos angefordert werden​. 

Die Grüne Karte ist zwar innerhalb der EU und vieler Nachbarstaaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben, jedoch nehmen Polizeibehörden nach Unfällen im Ausland die Informationen darauf gerne zur Hand​. Es schadet also nicht, die Karte auch in Ländern mitzunehmen, wo sie nicht verpflichtend ist. 

Wichtig: Die Karte wird bislang nur in Papierform anerkannt – eine digitale Version am Smartphone genügt offiziell nicht​. 

Ausnahmen: Länder in Grüner Karte durchgestrichen 

Achten Sie auch darauf, ob Ihr Versicherer für gewisse Länder Ausnahmen macht: Ist ein Länderkürzel auf Ihrer Grünen Karte durchgestrichen, dann ist Ihre Autoversicherung in diesem Ausland nicht gültig​! 

In diesem Fall benötigen Sie an der Grenze eine Grenzversicherung, also eine kurzfristige Haftpflicht-Versicherung, die Sie meist direkt beim Grenzübertritt abschließen können. 

Prüfen Sie vorab, welche Länder auf Ihrer Karte stehen – falls ein europäisches Reiseziel gar nicht aufgeführt ist oder durchgestrichen wurde, kontaktieren Sie Ihre Versicherung rechtzeitig. 

Mit dem eigenen Auto ins Nicht-EU-Ausland: Welche Kfz Versicherung fürs Ausland brauchen Sie? 

Wenn Sie mit dem eigenen Auto ins nichteuropäische Ausland fahren, sollten Sie zunächst sicherstellen, dass Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung im Reiseland gültig ist. Wie oben erläutert, umfasst der normale Haftpflichtschutz in der Regel alle EU-Länder und viele weitere europäische Staaten. 

Schauen Sie im Zweifel in Ihre Policenunterlagen oder auf die Grüne Karte, ob Ihr Zielland inkludiert ist. Zusätzlich zur Haftpflicht gibt es weitere Versicherungsbausteine, die für Reisen ins Ausland relevant sind: 

Kasko-Schutz im Ausland 

Besitzen Sie eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung, gilt diese meistens auch im europäischen Ausland. Damit sind Schäden am eigenen Fahrzeug (z.B. durch Unfälle, Diebstahl, Wildwechsel) abgesichert. Klären Sie jedoch vorab mit Ihrer Versicherung, ob im Reiseland besondere Regelungen gelten. Beispielsweise verlangen manche Versicherer bei Diebstahl im Ausland eine polizeiliche Anzeige innerhalb kurzer Fristen. Prüfen Sie auch, ob eventuell höhere Selbstbeteiligungen oder Ausschlüsse im außereuropäischen Ausland vorgesehen sind. 

Kfz Auslandsschadenschutz – wann ist das sinnvoll? 

Dieser optionale Baustein Ihrer Kfz-Versicherung sorgt dafür, dass Sie im Falle eines unverschuldeten Unfalls im Ausland finanziell keinen Nachteil erleiden. Konkret übernimmt ein Kfz-Auslandsschadenschutz die Differenz der Schadensansprüche, falls die Versicherung des ausländischen Unfallverursachers zu gering deckt​. 

In manchen Ländern liegen die gesetzlichen Haftpflicht-Deckungssummen nämlich deutlich unter dem Niveau von z.B. Deutschland. So beträgt die Mindestdeckung für Personenschäden in Bosnien nur rund 800.000 €​ – ein Betrag, der bei schweren Unfällen nicht ausreicht. Mit Auslandsschadenschutz werden Sie dann so gestellt, als hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet​. 

Da die Zusatzkosten für Auslandsschadenschutz bei vielen Versicherern relativ gering sind, entscheiden sich viele Vielreisende dafür – zumal dieser Schutz auch innerhalb der EU greift, sollte Ihnen z.B. in Osteuropa ein Unfall widerfahren. 

Ihr Versicherer übernimmt also den Schaden bis zur in Ihrem Vertrag vereinbarten Summe. Dieser Auslandsschutz ist nicht in jedem Land nötig, kann aber selbst bei Reisen in scheinbar gut abgesicherte Länder wie Österreich, Schweiz oder Italien sinnvoll sein​. Falls Ihre Kfz-Versicherung einen Auslandsschadenschutz bereits enthält (viele Tarife haben ihn automatisch an Bord), benötigen Sie keine separate Auslandsversicherung fürs Auto – ansonsten lohnt es sich, über diesen Zusatzschutz nachzudenken. 

Schutzbrief / Pannenhilfe als Zusatz zur Autoversicherung fürs Ausland 

Auto PannenhilfeEin Auslandsschutzbrief fürs Kfz (oft einfach Teil des Kfz-Schutzbriefs) ist empfehlenswert, wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug weite Strecken zurücklegen. Ein Schutzbrief ist eine Art Mitgliedschaft oder Zusatzversicherung, die Ihnen bei Pannen und Unfällen organisatorisch und finanziell hilft. 

Typische Leistungen sind Pannenhilfe vor Ort, Abschleppdienst, Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder Bahn und ggf. Rücktransport des Fahrzeugs oder der Insassen nach Hause. Viele Versicherer bieten den Schutzbrief gegen geringen Aufpreis zur Autoversicherung an. Alternativ leisten Automobilclubs wie ADAC ähnlichen Auslandsschutz. Gerade bei Reisen in entlegenere Gebiete oder Länder mit weniger dichtem Werkstattnetz kann ein Schutzbrief im Ausland sehr hilfreich sein. 

Grenzübertritt mit dem Mietwagen ins Nicht-EU-Ausland: Das gilt es zu beachten 

Planen Sie, mit einem Mietwagen von einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land zu fahren? Dann gelten besondere Spielregeln, denn Mietwagenanbieter haben individuelle Regelungen für Grenzübertritte

Auto GrenzübertrittWichtig: Klären Sie immer vorab mit der Autovermietung, ob der Grenzübertritt erlaubt ist, und lassen Sie sich dies möglichst schriftlich geben. Viele Vermieter erlauben Fahrten in Nachbarländer, erheben dafür aber eine zusätzliche Gebühr pro Grenzübertritt​. Diese Gebühren (häufig ca. 20 bis 50 Euro) decken oft den erhöhten Versicherungsaufwand ab, denn der Vermieter muss sein Fahrzeug für andere Länder versichern. Geben Sie bei der Buchung bereits an, in welche Länder Sie fahren möchten – die Autovermietung stellt Ihnen dann die nötigen Dokumente (z.B. Versicherungskarte) zur Verfügung und meldet das Fahrzeug für das Zielland an​. 

Landesgrenze ohne Zustimmung des Mietwagen-Verleihers überschreiten – keine gute Idee! 

Ohne Zustimmung des Vermieters dürfen Sie die Landesgrenze mit dem Mietwagen nicht einfach überqueren. Tun Sie es trotzdem, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz – bei Schäden könnte der Vermieter Sie in Regress nehmen, da ein unerlaubter Grenzübertritt gegen den Mietvertrag verstößt. Außerdem kann es passieren, dass man Sie an der Grenze zurückweist, wenn keine Erlaubnis und kein Versicherungsnachweis für den Mietwagen vorliegt​.  

Informieren Sie den Vermieter daher am besten schon bei der Buchung über geplante Grenzfahrten. Beachten Sie auch, dass manche Anbieter bestimmte Fahrzeugkategorien oder Destinationen ausschließen. Beispielsweise erlauben einige Vermieter keine Fahrten mit Luxusautos in bestimmte osteuropäische Länder aus Diebstahlgründen. Schauen Sie daher genau in die Mietbedingungen: Dort ist aufgelistet, in welche Länder Sie mit dem Mietwagen fahren dürfen und ob Ausnahmen bestehen​. 

Wie sieht es mit der Kfz Versicherung beim Mietwagen aus? 

Jeder Mietwagen ist zumindest mit einer Haftpflichtversicherung des Vermieters ausgestattet. Diese orientiert sich an den gesetzlichen Mindestdeckungssummen des Landes, in dem der Wagen zugelassen ist. Diese Summen sind jedoch mitunter sehr niedrig und bei schweren Unfällen nicht ausreichend​. Daher empfehlen Experten bei Mietwagen im Ausland einen Auslandsschutz in Form der Mallorca-Police

Mietwagen-Urlaub-SchlüsselDie Mallorca-Police ist im Prinzip ein Auslandsschadenschutz für Mietwagen​: Sie stockt die Deckung der Mietwagen-Haftpflicht auf ein in Deutschland übliches Niveau auf (oft 50 oder 100 Mio. € pauschal) und schließt so die Lücke, falls Sie mit dem Mietwagen einen Unfall verursachen. Dieser Zusatz ist häufig bereits in Ihrer eigenen Kfz-Versicherung enthalten (bei den meisten deutschen Versicherern ist die Mallorca-Police heutzutage automatisch Bestandteil des Vertrags​). 

Auch einige Kreditkarten beinhalten eine solche Haftpflicht-Ergänzung für Mietwagen im Ausland. Prüfen Sie vor der Reise, ob Sie über einen derartigen Auslandsschutz verfügen. Falls nicht, können Sie über den Mietwagenvermittler oder spezielle Versicherer eine temporäre Police abschließen. 

Ebenfalls wichtig ist beim Mietwagen eine Vollkaskoversicherung (CDW – Collision Damage Waiver) möglichst ohne Selbstbeteiligung – sie deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug ab, die nicht von der Haftpflicht abgedeckt sind (z.B. eigene Unfall- oder Diebstahlschäden). Achten Sie darauf, dass auch bei Grenzübertritt der volle Kaskoschutz besteht (im Zweifel den Vermieter fragen). 

Checkliste zur Autoversicherung im Ausland: Gut versichert auf Autoreisen außerhalb der EU 

Zum Abschluss fassen wir die wichtigsten Punkte zur Kfz Versicherung fürs Ausland als Checkliste zusammen, damit Sie Ihre Autoreise entspannt genießen können: 

Checkpunkt 

Erledigt? 

Kfz-Haftpflicht: Zielland versichert (laut Police/Grüne Karte)? 

 

Grüne Karte: Von Versicherung erhalten und gültig? 

 

Grenzversicherung: Falls nötig, an Grenze verfügbar? 

 

Auslandsschadenschutz: In Police enthalten oder separat abgeschlossen? 

 

Kasko-Versicherung: Gilt im Ausland, inkl. Diebstahl? 

 

Kfz-Schutzbrief: Pannenhilfe im Ausland abgedeckt? 

 

Mietwagen: Grenzübertritt beim Vermieter angemeldet? 

 

Mietwagen-Versicherung: ausreichende Haftpflicht (Mallorca-Police) und Vollkasko ohne SB? 

 

Wichtige Rufnummern: Notfallnummer Ihrer Versicherung und Mietwagenfirma notiert? 

 

 

Mit dieser Vorbereitung sind Sie auf der sicheren Seite. Denken Sie daran, im Falle eines Unfalls oder Schadens im Ausland sofort Ihre Versicherung (bzw. beim Mietwagen den Vermieter) zu informieren. Wenn Sie alle genannten Tipps beherzigen, steht einer unbeschwerten Fahrt mit dem Auto ins Nicht-EU-Ausland nichts mehr im Wege.